Anschrift: T.I.M. Telekommunikation & Internet Medien Lutz Röbke (Webmaster) Hauptstraße 14 32479 Petershagen Tel. : (05704) 296399 FAX : (05707) 919507 Email: info@tim-computer.de
AGB
1 Allgemeines
1.a Die AGB der Firma T.I.M.
Telekommunikation & Internet Medien Lutz Röbke
Hauptstraße 14
D-32469 Petershagen
(im folgenden Lutz Röbke genannt) sind
Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die
zwischen Lutz Röbke und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.
1.b Spätestens mit Annahme des Angebotes,
Bestätigung dieser Bedingungen über ein Onlineformular oder Email oder
Bestätigung eines Angebotes dessen Bestandteil diese Bedingungen sind,
Gegenzeichnung des Vertrages, der Entgegennahme der Ware oder Abnahme der
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.c Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur
anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden
sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht
schriftlich von Lutz Röbke bestätigt worden sind.
1.d Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und
erneut in den Vertragsabschluss miteinbezogen werden.
2 Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträge
2.a Sämtliche Angebote von Lutz Röbke verstehen
sich als freibleibend und unverbindlich.
2.b Beauftragungen sind für Lutz Röbke nur verbindlich, soweit Lutz Röbke sie
bestätigt oder ein Angebot von Lutz Röbke unterbreitet wurde und der Kunde dies
bestätigt oder die Beauftragung durch Ausführung des Auftrages von Lutz Röbke
nachgekommmen wird.
2.c Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde
liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.
2.d Soweit Lutz Röbke entgeltfreie Dienste oder Leistungen
erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.f Bei Dienstleistungsverträgen mit Lutz Röbke
ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht
ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein
bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.
2.g Lutz Röbke muss nachträgliche Änderungen oder
Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann
Lutz Röbke mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den
jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.h Lutz Röbke ist berechtigt, sich bei der
Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig
ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies
geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.
3 Fertigstellung- und Liefertermine, Teilleistungen
3.a In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen
genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die
Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.b Lutz Röbke haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger
Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare
Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem
Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des
Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten
Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen
besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert
hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
3.c Lutz Röbke ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
4 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Quellcodes, Software
4.a Lutz Röbke erteilte Aufträge für
Programmierung und Software-Entwicklung sind generell Urheberwerksverträge, die
auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werksleistungen gerichtet sind.
4.b Alle Quellcodes, sowie erstellte Software
unterliegen, auch als Teilleistungen eines Gesamtprojektes, dem Urhebergesetz. Die
Bestimmungen des Urhebergesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.c Ohne unsere Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung ist unzulässig.
4.d Unsere Werke und Programme dürfen nur für die Nutzungsart und den
vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwertet werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom
Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht die
Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der
Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.
4.e Wiederholung (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein
anderes Produkt) sind honorarpflichtig: sie bedürfen unserer Einwilligung,
soweit dies im Angebot nicht anderweitig beschrieben ist.
4.f Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte
an Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.
4.g Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
4.h Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.
4.i Soweit Programme oder Programmteile zum Lieferumfang gehören, wird für
diese dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese
weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß
gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den
entstandenen Schaden.
4.j Lutz Röbke-Softwaresysteme setzen bestimmte
Voraussetzungen auf dem einzusetzenden Web-Server/Computer voraus. Diese
Anforderungen können den Merkmalen der jeweiligen Software entnommen werden.
5 Entgelte, Honorare, Preise
5.a Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers
aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein
Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.b Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über
einen längeren Zeitraum, so ist eine Abschlagszahlung von 40% der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart
ist.
5.c Änderungen, die durch den Auftraggeber
entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.d Die von Lutz Röbke veröffentlichten,
angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich inklusive der jeweils
aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.e Sämtliche Preise werden in Euro berechnet.
6 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
6.a Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind
sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen sind per
Vorkasse oder Lastschrifteinzug vor der Lieferung der Ware oder Leistung auf
unser Konto zu überweisen.
6.b Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall
nach belastet.
6.c Vom Eintritt des Verzuges an sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
6.d Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen
aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.e Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch
Überweisung oder Lastschrifteinzug auf ein Geschäftskonto der Lutz Röbke.
Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung
von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
6.f Kommt der Kunde für mehr als 30 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung
festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung in Verzug, kann Lutz Röbke das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einfrieren.
6.g Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von
5,00 EUR berechnet.
7 Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr
7.a Lutz Röbke behält sich das Eigentum an den
gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden
Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor.
7.b Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der
Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch
die Lutz Röbke liegt, soweit nicht das Ab-zahlungsgesetz Anwendung findet, kein
Rücktritt vom Vertrag.
8 Gewährleistung
8.a Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten
Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen. Unterbleibt
die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von Lutz
Röbke als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.b Die Gewährleistungsverpflichtung von Lutz Röbke beschränkt sich zunächst
auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten
Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht.
Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich,
beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der
Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt Lutz Röbke. Gelingt die
Nachbesserung aus von Lutz Röbke zu vertretenden Gründen nicht binnen
angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder
Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung
durch Lutz Röbke fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die
Haftungseinschränkung.
8.c Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu
vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware-
und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu
den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.d Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des
Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber sowie schriftlicher Abnahme des Produktes,
sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das
Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.
9 Haftungseinschränkung
9.a Lutz Röbke haftet gegenüber dem Kunden gleich
aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.b Schadenersatzansprüche des Kunden aus
positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, Lutz Röbke haftet nicht für
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter
und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.c Schadensersatzansprüche des Kunden wegen
Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von Lutz Röbke sind beschränkt auf den
Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des
Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
Die Lutz Röbke schließt eine Gewähr für eine
ständige Verfügbarkeit und Ansprüche auf Entschädigung aus, solange sie die
Systemausfälle auch mit größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können.
Des Weiteren schließt die Lutz Röbke eine
Inanspruchnahme für die Fälle aus, wo Störungen aufgetreten sind, die von der
Lutz Röbke nicht zu vertreten sind und/oder außerhalb ihres
Verantwortungsbereichs liegen. Weitere Schadensersatzansprüche aufgrund Verzug
oder zu vertretender (Teil-) Unmöglichkeit werden auf typische Schäden begrenzt.
Des Weiteren wird eine Haftung ausgeschlossen,
wenn Leistungsverzögerungen und/oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt
und/oder nicht voraussehbarer, nur vorübergehender und nicht von der Lutz Röbke
zu vertretender Beeinträchtigungen, herbeigeführt wurden. Unter solchen
Beeinträchtigungen sind insbesondere auch behördliche Anordnungen, Streiks,
Aussperrungen und rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen zu
verstehen. Des Weiteren zählt hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall
der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und
Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber.
9.d Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.b und 9.c
gelten nicht für Schäden, die Lutz Röbke vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie
gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für
die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 7 TKV.
10 Freistellung
10.a Der Kunde verpflichtet sich, Lutz Röbke im
Innenverhältnis (zwischen Lutz Röbke und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder
inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
11 Softwareentwicklungsaufträge, Programmierarbeiten
11.a Bei Aufträgen, die ganz oder teilweise die
Einwicklung von Software durch Lutz Röbke zum Gegenstand haben, gilt ergänzend
das Folgende:
11.b Grundlage der vertraglichen Verpflichtungen
von Lutz Röbke sind die vom Kunden gemachten Angaben zu den gewünschten
Funktionalitäten sowie zur vorhandenen Hardware- und Softwareumgebung. Lutz
Röbke haftet in keiner Weise für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser
Angaben.
11.c Bei Aufträgen zur Softwareentwicklung
entwickelt Lutz Röbke aufgrund der Angaben des Kunden (Klausel 11.b) eine
Lösung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem Stand von
Wissenschaft und Technik und setzt sie in ein funktionsfähiges Computerprogramm
um.
11.d Lutz Röbke haftet für die Funktionsfähigkeit
der entwickelten Software, nicht aber dafür, dass deren Einsatz beim Kunden
bestimmte Vorteile oder Ergebnisse, insbesondere betriebswirtschaftlicher Art,
mit sich bringt.
11.e Bei Vertragskündigungen die während der
Entwicklungszeit, egal aus welchen Gründen durch den Kunden zustande kommen,
entfällt jeglicher Anspruch auf eventuell in voraus geleistete Anzahlungen,
Abschläge oder Teilzahlungen.
12 Datenschutz
12.a Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass
persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten
(Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der
Verbindungen, Zugangkennwörter, Up – und Downloads) von Lutz Röbke während der
Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung
des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit
der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten
verarbeitet und nutzt Lutz Röbke auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung
und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung
seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung
seiner Daten widersprechen.
12.b Lutz Röbke verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Lutz Röbke wird weder diese Daten noch den
Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte
weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als Lutz Röbke gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu
offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen
und der Kunde nicht widerspricht.
12.c Lutz Röbke weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der
Kunde weiß, dass Lutz Röbke das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot
und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus
technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet
sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der
von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
12.d Die Daten einer Domainbeauftragung werden,
soweit dies erforderlich ist, auch an die Stellen weitergegeben, die für eine
Registrierung der Domain in Anspruch genommen werden müssen. Dies beinhaltet
auch die Veröffentlichung der zur Domainregistrierung technisch und juristisch
notwendigen Daten in das öffentliche Register der Domainvergabestelle, die dort
im Rahmen eines Abfrage-Services veröffentlicht werden. Des Weiteren werden,
soweit erforderlich, die Daten auch gegenüber der für jedermann zugänglichen
Whois-Datenbank bei der RIPE NCC in Amsterdam angegeben. Dies betrifft die
folgenden Daten: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des
Domain-Inhabers, der gleichzeitig als so genannter AdminC eingetragen wird.
Lutz Röbke
versichert des Weiteren, dass die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes
(TDDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes
(TKG) und der Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV)
bei der Speicherung und der Verwendung der Daten eingehalten werden.
Die Kundendaten werden nach der Kündigung
unverzüglich wieder gelöscht, spätestens jedoch mit dem Ablauf des jeweiligen
Kalenderjahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.
13. Webhosting (Webspace) und Domainservice bei
der Lutz Röbke
a) Domainregistrierung
Bei dieser Registrierung wird die Lutz Röbke
zwischen der Domainvergabestelle und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig.
Da Lutz Röbke keinen mittel- oder
unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten
Domain hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies
gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain. Insbesondere wird darauf
hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine Gewähr dafür
übernommen werden kann, dass diese frei von Rechten Dritter ist. Dies gilt auch
für eventuell vergebene Sub-Domains.
Der Kunde erklärt daher ausdrücklich bei der
Beauftragung der Domainregistrierung durch Lutz Röbke, dass die gewünschte
Domain nicht die (Schutz-) Rechte etwaiger Dritter verletzt.
b) Rechtsstreitigkeiten über Domains und
Freistellung
Sollten von etwaigen Dritten Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche,
gegen Lutz Röbke geltend gemacht
werden, die ihre Ursache darin finden, dass durch die vom Kunden gewünschte
Domain, welche durch Lutz Röbke
registriert und delegiert wurde, die Rechte Dritter verletzt werden,
stellt der Kunde Lutz Röbke und die
Domainvergabestelle ausdrücklich von diesen Ansprüchen frei.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Lutz Röbke bei Rechtsstreitigkeiten gegen ihn aufgrund
der von Lutz Röbke registrierten und
delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht wird, dass
durch diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden, Lutz Röbke unverzüglich zu informieren. Lutz Röbke
ist in diesem Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt im Namen des
Kunden auf die streitige Domain zu verzichten.
c) Behandlung der Domain bei/nach Vertragsende
Nach Ablauf des Vertrags steht es Lutz Röbke
frei, die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben oder für andere
Zwecke einzusetzen sowie für sich zu nutzen. Kosten entstehen dem Kunden in
keinem der Fälle. Bis zum Ablauf des Vertrags kann der Kunde einen KK-Antrag
auf Übernahme der Domain an einen anderen Provider stellen. Die Lutz Röbke wird
der Übernahme zustimmen, wenn alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis
beglichen sind.
14. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Lutz Röbke und dem
Kunden kommt immer erst durch die Annahme des Kundenantrages durch Lutz
Röbke zustande. Lutz Röbke hat das Recht Kundenanträge ohne Begründung
abzulehnen.
Lutz Röbke hat das Recht den Vertrag mit dem
Kunden aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn dieser schuldhaft gegen die ihm
obliegenden Pflichten in diesen AGB verstößt.
Die Vertragslaufzeit der Webhosting Pakete beträgt mindestens 1 Jahr und
verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht 4
Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt.
15. Pflichten des Kunden aus einem Webhosting Vertrag (Webspace)
a) Kennzeichnungspflicht.
Der Kunde verpflichtet sich alle Inhalte, die auf
seinen Internetseiten (HTML-Dokumente) veröffentlicht werden, als seine eigenen
deutlich zu kennzeichnen (Impressum). Vorsorglich weist die Lutz Röbke darauf
hin, dass für den Kunden eine weitere gesetzlich normierte Pflicht zur
Kennzeichnung besteht, sobald und solange die Inhalte der Seiten des Kunden
unter die Verantwortung im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) oder des
Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) fällt. Die Lutz Röbke wird von dem Kunden
von allen Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben
freigestellt.
b) Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die
von Lutz Röbke vergebenen Webhostingpakete.
Homepages dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten
enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen
und Darstellungen, die
- zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder
sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern,
die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt
oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB),
- den Krieg verherrlichen,- Gewalttätigkeiten, die den sexuellen Missbrauch von
Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben
(§ 184 Abs. 3 StGB).
Bei Inhalten, die unter das Gesetz zum Schutz vor
jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder
oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu
beeinträchtigen, ist durch technische Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter
Weise Vorsorge zu treffen, dass die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch
nicht volljährige Nutzer ausgeschlossen ist.
Die nationalen und internationalen Urheberrechte
sind zu beachten.
Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand
haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis
notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Nutzer im Besitz
einer dafür gültigen Erlaubnis ist.
Bei Verstößen gegen die in den vorgenannten
Punkten aufgeführten Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Zweifeln an
der Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte ist Lutz Röbke berechtigt, die Homepage unverzüglich unter
Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Nutzers zu sperren.
Jeder Nutzer ist verantwortlich für die Inhalte
die unter seiner Domain publiziert werden. Der Nutzer haftet bei Verletzungen
gegenüber Dritten selbst und unmittelbar.
c) Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Daten.
Der Kunde versichert der Lutz Röbke, dass seine gesamten angegebenen Daten
sowohl richtig als auch vollständig angegeben wurden. Sollten Änderungen dieser
Bestandsdaten auftreten, ist der Kunde verpflichtet die korrigierten neuen
Daten unverzüglich an die Lutz Röbke zu übersenden.
d) Verschwiegenheitspflicht bei
Webhostingverträgen
Der Kunde ist verpflichtet alle ihm zur Erfüllung
und Nutzung des Vertrages erforderlichen und übermittelten Passwörter streng
vertraulich zu behandeln. Sollten die Passwörter durch Dritte genutzt werden,
verpflichtet sich der Kunde dazu, die daraus entstandenen Kosten zu tragen und
etwaigen Schadensersatz zu leisten. Von Ansprüchen, die aufgrund der Verletzung
dieser Pflicht von Dritten eingefordert werden, stellt der Kunde die Lutz Röbke
ausdrücklich frei.
e) E-Mails
Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich
gegenüber Lutz Röbke keine E-Mails an Dritte zu versenden, die dies nicht
wünschen. Dies betrifft insbesondere die Versendung von E-Mails mit hoher
Adressatenzahl, dem sog. "Spamming" (oder auch "Spam Mail"
oder "Junk Mail"). Dies gilt auch für das Versenden solcher
Massenmails in Chats und/oder Diskussionsforen.
f) Der Kunde verpflichtet sich das
Betriebsverhalten des Servers nicht durch ungewöhnlich hohe Belastung oder auf
andere Weise zu beeinträchtigen.
Das Anbieten von Downloads von Videodateien und
Software ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet.
Bei Angeboten mit einem bestimmten
Datentransfer (z.B. 50 GB Traffic inklusive) sind Downloads ohne
vorherige Genehmigung zulässig.
16. Kontrollrecht der Lutz Röbke bei Webhostingverträgen (Webspace).
Die Lutz Röbke wird in unregelmäßigen
Abständen stichprobenartig die von den Kunden ins Netz gestellten Websites
aufrufen und bei einem begründeten Verdacht eines möglichen Verstoßes den
Kunden unverzüglich über diesen Verstoß abmahnen. Sollte dieser der
Aufforderung zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommen oder die
Rechtmäßigkeit nicht darlegen/beweisen können, behält sich die Lutz Röbke vor den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bis zu einer endgültigen Klärung wird in diesem Fall die von der Lutz Röbke
registrierte Domain des Kunden gesperrt.
17 Vertragsbruch
14.a Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder
mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Lutz Röbke zur
sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
18.a Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen
Lutz Röbke und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit
Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht
verweisen.
18.b Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von
Lutz Röbke, aktuell Minden.
18.c Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g.
Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie
sämtlicher sich zwischen den Parteien (Lutz Röbke und Vollkaufleuten, sowie
juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über
das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist
Achern, Lutz Röbke kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden
erheben.
19 Schlussbestimmungen
20.a Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen
dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen
gekannt hätten.
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